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Pflegesachleistung


Die Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige die im eigenen Haushalt oder im Haushalt, in den sie aufgenommen worden sind , gepflegt werden. Dabei wird die Pflege von zugelassenen Pflegediensten ausgeführt und umfasst Hilfestellung in den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung.

Auf diese Weise ist es vielen Versicherten möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, ganz einfach Zuhause. Ein zugelassener Pflegedienst kann der Pflegekasse monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung stellen:

Pflegestufe I (erhebl. Pflegebedürftige) Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 450,00 Euro
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1100,00 Euro
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1550,00 Euro


In Einzelfällen wo ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf vorliegt, der das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann der Leistungsanspruch noch ausgedehnt werden.

Pflegebedürftige können selbst bestimmen, wann und in welcher Häufigkeit sie die Pflegeeinsätze in Anspruch nehmen möchten. Die WIR! Pflege GmbH berät sie gerne...